Politik

Disziplinarverfahren gegen Maaßen: Hinweisgeber misstraute Seehofer

Horst Seehofer
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der anonyme Hinweisgeber aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der die umstrittenen Äußerungen des ehemaligen BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen bekannt gemacht hat, wandte sich laut eines Berichts bewusst nicht an das Innenministerium. Er habe sich "keine objektive Prüfung" von Maaßens Dienstherrn versprochen, hieß es im Schreiben des Hinweisgebers, über das der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.
Die Information sei deshalb bei Konstantin von Notz (Grüne) eingegangen, dem Vizevorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Schließlich habe Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Verfassungsschutzchef bis zuletzt unterstützt, schrieb der Informant. In seinen Augen habe Maaßen mit seinen Sätzen gegen das politische Mäßigungsgebot für Beamte verstoßen. Der Name des Verfassers sei nicht bekannt. Den Brief habe er oder sie nur mit Initialen unterschrieben. Nach Maaßens Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erwägt das Bundesinnenministerium nun weitere Schritte und prüft, ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten einzuleiten. Wie Maaßens genaue Wortwahl bei dem Treffen europäischer Geheimdienstchefs am 18. Oktober war, versuchte das Innenministerium in den vergangenen Tagen zu ermitteln, berichtet der "Spiegel" weiter. Es existieren zwei Redemanuskripte: ein englisches, in dem Maaßen sich zwar über angebliche "fake news" deutscher Medien auslässt; diese hätten "man hunts", also Hetzjagden, in Chemnitz womöglich "erfunden". Die innenpolitisch brisantesten Passagen aber finden sich nur in einem deutschen Manuskript. Darin ist die Rede von "linksradikalen Kräften in der SPD". Diese Fassung landete am 24. Oktober im Intranet des Verfassungsschutzes.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.