Politik

“Sabotage-Aktion“ gegen Sahra Wagenknechts Sammlungsbewegung “Aufstehen“

Nicht ins Bockshorn jagen lassen“¦


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Wisuschil - Media & Law - Laut einer aktuellen Meldung der offenbar vom “Anti-War Cafe Berlin“ publizierten “CO-OP News“, soll die von Sahra Wagenknecht initiierte linke Sammlungsbewegung “Aufstehen“ jüngst Opfer einer Sabotageaktion geworden sein.
Zwei Mit-Initiatoren sollen nach dieser Quelle die Domain “aufstehen.de“ quasi gekapert haben, scheinbar um hiermit gegenüber dieser linken Sammlungsbewegung gestellte finanzielle Forderungen durchzusetzen. Obschon diese Anspruchsteller hiernach ehrenamtlich an der Gründung dieser de-facto-Organisation mitgewirkt haben sollen, sollen diese nun offenbar erhebliche Honoraransprüche gegen dieselbe geltend gemacht haben. Wegen einer “juristischen Auseinandersetzung“ auf der Grundlage dieser Hintergründe, wäre nach besagter Quelle “vorläufig“ auf die Domain “aufstehenbewegung.de“ ausgewichen worden - steht zu lesen. Hierzu ein Link zur Primär-Quelle zur Eigenrecherche:
https://cooptv.wordpress.com/2018/12/15/aufstehen-de-muss-vorlaeufig-auf-die-domain-aufstehenbewegung-de-umziehen/

Die Bemerkungen im Hinblick auf eine Vorläufigkeit lassen aufhorchen; vor allem im Kontext der Bemerkung einer juristischen Auseinandersetzung unter Inbezugnahme zu einer Domain. Solche Vorläufigkeiten sind nämlich gebräuchlich, wenn vorläufige gerichtliche Verbote in Gestalt von Eilrechtsschutzverfahren im Raum stehen bzw. stehen könnten. Also die ja in der Internet-Community stattsam bekannten Thematiken “Abmahnung“ und “Beschlussverfügung“. Die Literatur im Netz hierzu ist ja gerade auch zum Domainrecht, das eine Spezialmaterie des Kennzeichenrechts ist, recht ausgiebig. Auch die exorbitanten Gerichts- und Anwaltskosten...
Ohne sich mit der hypothetischen Rechtslage im Detail zu befassen, wozu man ohnehin weitaus mehr Hintergrund-Informationen benötigen würde: Könnte man sich als einer der mehr als 167.000 Unterstützer/innen, die de iure ggf. sogar Mitglieder mit Informations-, Teilnahme- und Gestaltungsrechten sein könnten, eventuell auf den Standpunkt stellen: Dass man eben die Domain “aufstehenbewegung.de“ ab nun an dauerhaft nutzt - wobei einem der weitere Verbleib der “ursprünglichen“ Domain “aufstehen.de“ relativ gleichgültig wäre. Ohne jedem Problem könnte man doch in kürzester Zeit die kommunikative Infrastruktur auf diese neue - und in keinen Streit verstrickte - Domain umstellen.
Warum also Kostenrisiken eingehen - ohne ersichtlicher strategischer Relevanz? Ein denkbarer Standpunkt.

Interessant ist auch die Entwicklung, dass sich hier, der obigen Quelle nach zu urteilen, anfänglich explizit als politische Mitstreiter ehrenamtlich auftretende Personen, im Nachhinein plötzlich als Honorar beanspruchende Berufsberater entpuppen. Da frägt man sich als unvoreingenommener Außenstehender schon, wie sich derartiges im Detail entwickelt und zugetragen hat.

Nach einer BGB-Vorschrift ist ein Berufsberater zwar auch ohne expliziter Honoravereinbarung berechtigt, für seinen berufsmäßigen Rat eine taxemäßige Vergütung abzurechnen. Ein Rechtsanwalt also etwa nach dem RVG - um ein zusammenhangloses Beispiel zu benennen.
Aber wäre es etwa an diesem zusammenhanglosen Beispiel erläutert mit dem Berufsrecht der Anwaltschaft vereinbar, wenn sich ein Rechtsanwalt unter Vorspiegelung eines ehrenamtlichen politischen Engagements ein honorarpflichtiges Mandat insoweit quasi erschleichen würde? Wie würde derartiges im Falle einer Beschwere zur Rechtsanwaltskammer nach dem Standesrecht bewertet? Könnte eventuell sogar eine Anschuldigung durch die für gravierende Berufsverstöße zuständige Generalstaatsanwaltschaft zur Ehrengerichtsbarkeit der Anwaltschaft drohen? Mit hohen Bußgeldern - oder gar temporären Zulassungsentziehungen? Oder wäre unter dem Aspekt einer Eingehungsbetruges ggf. sogar eine Strafbarkeit nach dem StGB - zusätzlich - denkbar?
Alles Fragen, für deren sachkundige Prüfung und Beantwortung man zuerst einmal um Dimensionen mehr an Hintergrundinformationen benötigen würde. Vielleicht wünscht sich ja der Eine oder die Andere der über 167.000 Unterstützer/innen dieser “Aufstehen-Bewegung“ in Ansehung dieser aktuellen Entwicklungen noch mehr Transparenz. Interessierte sollten die weitere Entwicklung über die Medien genau beobachten. Auf dem Boden der Einschätzung, dass die Vielzahl der seit einem halben Jahr eifrig engagierten Bürgerinnen und Bürger dieser neuen linken Organisation der ein Anrecht darauf haben, hier von niemanden sabotiert zu werden.

Wisuschil - Media & Law
Rechtsanwalt Andreas Wisuschil
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