Politik
Ex-Verfassungsgerichtspräsident: Ehe-Privileg ist nicht zu halten
GDN -
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Gleichstellung homosexueller Paare sieht der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, keine Chance, die rechtliche Besserstellung der Ehe gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens aufrecht zu erhalten. Der Bild-Zeitung (Dienstagausgabe) sagte Papier: "Die Privilegierung der Ehe im Verhältnis zur eingetragenen Lebenspartnerschaft ist rechtlich nicht mehr zu halten."
Zwar bleibe der besondere Schutz der Ehe nach Artikel 6 des Grundgesetzes weiterhin bestehen. "Ihn mit Leben zu füllen, wird aber immer schwieriger." Der renommierte Verfassungsrechtler sieht keinen Spielraum für den Gesetzgeber. "Der Gesetzgeber hat nach geltendem Verfassungsrecht bei der Gleichstellung keine Wahl mehr. Durch die Einführung der eingetragenen Partnerschaft im Jahre 2001 und die Billigung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2002 (gegen mein Votum!) sind die Würfel gefallen. Spätere Urteile haben die Gleichstellung immer wieder verlangt. Die Unterscheidung nach der sexuellen Orientierung ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig. Das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so entschieden." Eine rechtliche Unterscheidung zwischen Ehe und Partnerschaft ist nach Ansicht Papiers nicht möglich. "Die Sonderstellung der Ehe im Grundgesetz wird damit begründet, dass sie auf Dauer angelegt ist und auf der für den Partner übernommenen Verantwortung gründet. Darin unterscheiden sich Ehe und eingetragene Partnerschaft nicht. Im Grunde sind Ehe und eingetragene Partnerschaft juristisch gesehen weitestgehend gleich." Papier, der sich als Verfassungsgerichtspräsident in einem Minderheitsvotum ausdrücklich gegen die Einführung der eingetragenen Partnerschaft ausgesprochen hatte, rät der Politik: "Man sollte verlorene Schlachten nicht erneut führen wollen."
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