Politik

Ex-Verfassungsgerichtspräsident: Ehe-Privileg ist nicht zu halten

GDN - Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Gleichstellung homosexueller Paare sieht der frühere Prä­si­dent des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, Hans-Jür­gen Pa­pier, keine Chance, die recht­li­che Bes­ser­stellung der Ehe ge­gen­über an­de­ren For­men des Zu­sam­men­le­bens aufrecht zu erhalten. Der Bild-Zeitung (Dienstagausgabe) sagte Papier: "Die Pri­vi­le­gie­rung der Ehe im Ver­hält­nis zur ein­ge­tra­ge­nen Le­bens­part­ner­schaft ist recht­lich nicht mehr zu hal­ten."
Zwar blei­be der be­son­de­re Schutz der Ehe nach Ar­ti­kel 6 des Grund­ge­set­zes wei­ter­hin be­ste­hen. "Ihn mit Le­ben zu fül­len, wird aber im­mer schwie­ri­ger." Der renommierte Verfassungsrechtler sieht keinen Spielraum für den Gesetzgeber. "Der Gesetzgeber hat nach geltendem Verfassungsrecht bei der Gleichstellung keine Wahl mehr. Durch die Einführung der eingetragenen Partnerschaft im Jahre 2001 und die Billigung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2002 (gegen mein Votum!) sind die Würfel gefallen. Spätere Urteile haben die Gleichstellung immer wieder verlangt. Die Unterscheidung nach der sexuellen Orientierung ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig. Das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so entschieden." Eine rechtliche Unterscheidung zwischen Ehe und Partnerschaft ist nach Ansicht Papiers nicht möglich. "Die Sonderstellung der Ehe im Grundgesetz wird damit begründet, dass sie auf Dauer angelegt ist und auf der für den Partner übernommenen Verantwortung gründet. Darin unterscheiden sich Ehe und eingetragene Partnerschaft nicht. Im Grunde sind Ehe und eingetragene Partnerschaft juristisch gesehen weitestgehend gleich." Papier, der sich als Verfassungsgerichtspräsident in einem Minderheitsvotum ausdrücklich gegen die Einführung der eingetragenen Partnerschaft ausgesprochen hatte, rät der Politik: "Man sollte verlorene Schlachten nicht erneut führen wollen."
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